Verzögerung der Bußgelder für zu laute Güterzüge im Rahmen des Schienenlärmschutzgesetzes

Trotz des Inkrafttretens des Schienenlärmschutzgesetzes zum 13. Dezember 2020 werden laut einem Schreiben des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer die vorgesehenen Sanktionen gegen zu laute Güterwagen bis Dezember 2021 ausgesetzt. Das Schienenlärmschutzgesetz dient der Reduzierung der Lärmbelastung durch den Güterverkehr. Dabei soll die Benutzung von Wagen, die nicht über lärmmindernde Bremstechnologie verfügen, mit Bußgeldern sanktioniert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass die Bußgelder für zu laute Güterzüge erst ab Ende 2021 erhoben werden sollen?

2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, was der Grund der Verschiebung durch Bundesverkehrsminister Scheuer ist?

3. Welchen Austausch gibt es zwischen der Landesregierung und den Bürgerinitiativen, die sich um einen verbesserten Lärmschutz kümmern?

4. Sieht die Landesregierung Probleme für die reibungslose, zuverlässige und pünktliche Taktung des Nahverkehrs, falls Züge
aufgrund zu hohen Lärms langsamer fahren müssen?

5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen bzw. unterstützt, um die Menschen im Mittelrheintal vor Güterlärm zu schützen?

6. Inwieweit ist durch die Entscheidung von Bundesverkehrsminister Scheuer nicht nur das Mittelrheintal betroffen, sondern auch die Moselstrecke?