Versicherungsschutz der Feuerwehr

Feuerwehreinsatzkräfte sind bei ihrer Tätigkeit nicht selten schädlichen Stoffen wie Ruß und Asbest ausgesetzt. Um sich vor krebserregenden Schadstoffen zu schützen, tragen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner eine spezielle Schutzausrüstung. Die Frage, ob Feuerwehrkräfte aufgrund ihres Berufs einem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt sind, wird vielfach diskutiert. Es gibt mehrere
nationale und internationale Studien, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Vonseiten verschiedener Stellen der Feuerwehr gibt es die Forderung, dass Krebs als Berufskrankheit anerkannt wird. Dafür wäre eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung notwendig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Berufskrankheiten sind im Zusammenhang mit der Feuerwehr anerkannt?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Feuerwehr, dass Krebs im Rahmen der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit anerkannt wird?
3. Sind der Landesregierung Studien aus Rheinland-Pfalz bekannt, die das Krankheitsrisiko von Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern untersuchen (z. B. von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz)?
4. Welchen versicherungsrechtlichen Schutz genießen ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sowie die Berufsfeuerwehr?