Vereinbarung über Unterbringung rheinland-pfälzischer Gefangener im Saarland

Am 1. Januar 2021 ist die Vereinbarung über die Nutzung saarländischer Haftplätze durch rheinlandpfälzische Gefangene in Kraft getreten. Die von dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin und dem saarländischen Justizminister Peter Strobel unterschriebene Vereinbarung sieht vor, dass zur Entlastung der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, das benachbarte Saarland Rheinland-Pfalz in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken 20 Haftplätze für männliche Gefangene zur Verfügung stellt. In der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken sind ihrerseits weibliche Gefangene aus dem Saarland untergebracht.

Die Landesregierung wird um weitergehende Berichterstattung gebeten.