Verbraucherschutzzentralen warnen vor zu hohen Gebühren bei Basiskonten

Seit dem vergangenen Jahr sind alle Geldhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, ein „Konto für jedermann“ anzubieten. Der Zugang zu diesen Basiskonten ist vor allem für wirtschaftlich schwache Verbraucherinnen und Verbraucher in weiten Teilen Voraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Einige Kreditinstitute wurden jetzt vom Bundesverband der Verbraucherzentrale abgemahnt, da sie für diese Konten überdurchschnittlich hohe Gebühren fordern.

Die Landesregierung wird hierzu um einen Sachstandsbericht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz gebeten.

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