Verbraucherpaket für nachhaltigen Konsum

Das neue Verbraucherpaket der Europäischen Kommission wurde am 22. März vorgestellt. Es beinhaltet zwei Vorschläge für nachhaltigen Konsum: Zum einen soll es ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Reparatur geben. Zum anderen wird der Vorschlag für eine Green Claims Richtlinie gemacht. Hierin geht es um die behauptete Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. So soll sichergestellt werden, dass Unternehmen verlässliche und wissenschaftlich belastbare Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Die Landesregierung wird hierzu um Berichterstattung gebeten.