Verbindungen von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags zur NPD und anderen rechtsextremen Parteien und Gruppierungen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 be-antragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächs-ten Sitzung zu setzen:

„Verbindungen von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags zur NPD und anderen rechtsextremen Parteien und Gruppierungen“.

Begründung:

Als Grund für den Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion werden seine Verbindungen zu NPD-Mitgliedern genannt. Die NPD wurde vom Bundesverfassungs-gericht als verfassungsfeindlich eingestuft. In ihren Reihen wird unverhohlen eine ras-sistisch definierte „Volksgemeinschaft“ propagiert.
Über Enthüllungen von Journalistinnen und Journalisten sowie Diskussionen aus so-zialen Netzwerken werden weitere Verbindungen von AfD-Abgeordneten zur NPD und anderen rechtsextremen Gruppierungen offengelegt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung, wie sie diese Nähe der AfD zu Parteien wie der NPD bewertet.