Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Die Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeikommissars am 31. Januar 2022 rief in den sozialen Netzwerken neben vielen mitfühlenden Beileidsbekunden ebenfalls auch eine hohe Anzahl an verherrlichenden und verachtenden Äußerungen hervor. Damit eine strafrechtliche Verfolgung solcher verunglimpfenden Äußerungen im digitalen Raum ohne zusätzliche emotionale Belastung der Angehörigen von Opfern erfolgen kann, hat Rheinland-Pfalz am 11. März 2022 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Strafantragsberechtigung bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses in den Bundesrat eingebracht.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.