Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur finanziellen Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten – Chancen für Rheinland-Pfalz

Am 5. Mai 2022 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) das Urteil zur finanziellen Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Das MV-Bürger- und Ge-meindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen dazu, An-wohner*innen sowie standortnahe Gemeinden durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen der dafür zu gründenden Projektgesellschaft, oder stattdessen durch den Erwerb von Sparprodukten durch die Anwohner und die Zahlung einer Abgabe an die Gemeinden mit insgesamt mindestens 20 % an deren Ertrag zu beteiligen. Laut Urteil des BVG ist das BüGembeteilG ganz überwiegend mit dem Grundge-setz vereinbar, und „die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der Sicherung der Stromversor-gung sind hinreichend gewichtig“ für die vorgeschriebene Beteiligungspflicht.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040 zu erreichen. Zu-dem wird die Beschleunigung der Energiewende nicht nur aufgrund der anhaltenden Klimakrise eine Priorität. Auch der russische Angriff auf die Ukraine stellt Deutschland und damit auch Rheinland-Pfalz vor der dringenden Aufgabe, schnellstmöglich die Abhängigkeit von importierten fossilen Ener-gieträgern zu senken. Dabei ist die Unterstützung für Kommunen und für Bürgerinnen und Bürger durch Förderprogramme und vor allem durch gesetzliche Rahmenbedingungen wichtiger als jemals zuvor.
Die Landesregierung wird um Bericht gebeten, wie sie das Urteil des BVG bewertet und welche Schlussfolgerungen und Chancen sich daraus für Rheinland-Pfalz ergeben.