Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Hartz-IV-Sanktionen mit monatlichen Leistungskürzungen und Minderungen um 60% oder mehr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach dem am 5. November 2019 verkündeten Urteil dürfen die Jobcenter zwar weiterhin die monatlichen Leistungen um 30% kürzen, wenn Arbeitslose Ihren Pflichten nicht nachkommen. Aber auch diese Sanktionen sind abzumildern, denn der Mensch, so das Bundesverfassungs-gericht, darf nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.