Urheberrecht bei Bauwerken

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT

Auf der Herbstkonferenz der Justizminister:innen wurde der Bericht der Arbeitsgruppe „Urheberrecht
bei Bauwerken“ vorgestellt. Diese hat sich damit befasst, wie die Nutzungsinteressen von Bauwerkseigentümer:innen mit dem Urheberrecht von Architekt:innen an diesen Gebäuden in Einklang gebracht
werden können. Durch Streitigkeiten vor Gericht kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei Umbauten und Sanierungen. Eine gesetzliche Neuregelung soll zu Erleichterungen und Beschleunigungen
bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an urheberrechtlich geschützten Bauwerken führen.

Die Landesregierung wird gebeten, über die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu berichten