Umsetzung des neuen Wind-an-Land Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie

Das Wind-an-Land Gesetz (WaLG) ist ein wesentlicher Baustein für die Beschleunigung im Ausbau
der Windenergie und es tritt ab dem 2. Februar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Ausbauziel
von 2% der Landesfläche zur Erfüllung bis 2032 als Vorgabe für die Länder festgelegt.
Wir bitten die Landesregierung um einen Bericht der aktuellen Vorbereitungen zur Umsetzung des
kommenden WaLG.