Umsetzung der Landesdüngeverordnung und Ausweisung belasteter Gebiete in Rheinland-Pfalz

Die Neufassung der Landesdüngeverordnung im vergangenem Jahr zur nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie brachte für die Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land weitere Veränderungen mit sich. Die neuen Regelungen lasten teilweise stark auf der Branche. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht nun eine praxisgerechte Fortentwicklung des Düngerechts vor, um die Ziele des Gewässer- und Bodenschutzes mit den Belangen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Dazu sollen unter anderem Verfahrenserleichterungen für die Praxis zeitnah mit der Weiterentwicklung der Gebietsausweisung folgen und ein umsetzungsfähiges Konzept für eine verbesserte Gebietsausweisung mit Erhebung von Realdaten nach der AVV GeA entwickelt werden. Des Weiteren soll ein bundesweites Monitoring zur Düngeverordnung sowie eine Monitoring-Modellregion eingerichtet werden. Das umsetzungsfähige Konzept soll im Dialog mit der Agrar- und Wasserwirtschaftsverwaltung und dem Berufsstand vorgenommen werden.

Ziel dieser Präzisierung ist es, so schnell wie möglich noch mehr dem Vorsorge- und Verursacherprinzip durch eine möglichst echt- und betriebsdatenbezogene Ermittlung von Nährstoffsalden Rechnung tragen und damit auch dem berechtigten Wunsch der Landwirtinnen und Landwirte nach Planungssicherheit nachkommen zu können (Messen statt Rechnen). Darüber hinaus soll die Praxis weiter mit Beratungsangeboten (Düngeberatung, Gewässerschutzberatung in der Landwirtschaft) und einer auf diesen Problemkreis ausgerichteten digitalen Infrastruktur dabei unterstützt werden, die Belastung unseres Grundwassers mit Nitrat zu reduzieren.

Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung über die geplante Umsetzung dieser Vorhaben