Umgang mit Meldungen sexualisierter Gewalt an den rheinland-pfälzischen Hochschulen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT

Im Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist geregelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte Beschwerden von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule über Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeits- oder Studienplatz entgegennimmt. Den weiteren Umgang mit den Beschwerden
regelt jede Hochschule im Rahmen ihrer Autonomie selbstständig.

Die Landesregierung wird um einen Bericht über den Umgang mit den genannten Beschwerden an den
rheinland-pfälzischen Hochschulen gebeten