Suchthilfe und Gesundheitsversorgung in Haft in Rheinland-Pfalz

Nach Angaben des Bundesdrogenbeauftragten gibt es in ganz Deutschland spezialisierte Praxen, die knapp 50 Prozent der aktuell rund 166 000 geschätzten Opioidabhängigen durch eine substitutionsgestützte Behandlung eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung ermöglichen. Dem gegenüber wird die Gesundheitsversorgung und damit alle medizinischen Behandlungen der Strafgefangenen – einschließlich der Substitutionstherapie – durch die oder den jeweiligen Anstaltsärztin oder -arzt gewährleistet. Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass etwa 6 000 Personen bei Haftantritt die Kriterien einer Substanzabhängigkeit in einer Form erfüllen, die eine Substitutionsbehandlung sinnvoll erscheinen lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele der zum Stichtag 31. Dezember 2021 Gefangenen in Rheinland-Pfalz wurden aufgrund von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt (bitte aufteilen nach Art der Haftanstalt und Geschlecht)?

2. Wie hat sich die Zahl der Menschen in Substitutionsbehandlung in Haft zum Stichtag 31. März 2021 entwickelt (bitte aufschlüsseln für die letzten fünf Jahre)?

3. Welche Suchtabhängigkeiten werden bei Haftantritt in der Eingangsuntersuchung zur Feststellung und Dokumentation von Suchterkrankungen erfasst (bitte aufschlüsseln nach Substanzen)?

4. Wie viele Alkohol- und Glücksspielabhängige wurden in den letzten fünf Jahre jährlich erfasst (bitte nach Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)?

5. Welche Vorgaben gibt es für die Suchtberatung bzw. Suchtbehandlung in Haft in Rheinland-Pfalz?

6. Wie hoch waren die Kosten für die medizinische Versorgung und Behandlung von Menschen in Haft im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz?