Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Rheinland-Pfalz liegt bei der Impfquote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe bundesweit an der Spitze. Trotz einer sehr hohen Impfbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den rheinland-pfälzischen Pflegeinrichtungen, geht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sogar noch von steigenden Quoten in den Einrichtungen aus.

Wir bitten die Landesregierung um einen Bericht zu den Vorbereitungen zum Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.