Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz des Bundes

Laut Angaben der Bertelsmann Stiftung sind in ganz Deutschland 21,3% aller Kinder armutsgefährdet
und/oder im SGB II-Bezug. Umgerechnet wäre das mehr als jedes fünfte Kind. Kinderarmut und
damit auch Familienarmut beeinflusst viele Lebensbereiche der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Konkret bedeutet dies, dass sie weniger Ressourcen materieller und immaterieller Art im Bildungssektor
haben. Sie sind seltener Mitglied in einem Verein und haben oft nicht die Möglichkeit, im selben Umfang wie Kinder und Jugendliche, die nicht von Kinderarmut bedroht sind, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Covid-19-Pandemie hat diese Kluft noch größer werden lassen.
Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz des Bundes möchte hiergegen vorgehen und einen
Kindersofortzuschlag von 20 Euro im Monat sowie einen Einmalbonus von 100 Euro für zusätzliche
Energiekosten aufgrund der Covid-19-Pandemie zum 01. Juli 2022 einführen. Er stellt damit einen
ersten Schritt zur Kindergrundsicherung und damit zur gerechten Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben dar.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um einen Bericht über die geplante Umsetzung
des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes sowie geplante Bemühungen um Kinderarmut entgegenzuwirken.