Situation von Kreativen im Kontext der geplanten Grundrente

Laut Plänen der Bundesregierung müssen nach aktuellem Stand für den Bezug einer Grundrente zwei Bedingungen erfüllt sein: zum einen müssen mindestens 33 Beitragsjahre erreicht sein und zum anderen muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet worden sein. Das entspricht einem Betrag von ca. 12.600 €.

Sollten die Pläne der Bundesregierung in dieser Form verabschiedet werden, würde ein großer Teil der Kulturschaffenden aus der Grundrente ausgeschlossen werden. Laut Zahlen der Künstlersozialkasse erreicht ein großer Teil der Kulturschaffenden und Kreativen das benötigte Mindesteinkommen auf-grund von unregelmäßigen und insgesamt niedrigen Einkommen nicht. So haben bspw. Bildhauerinnen und Bildhauer in der Künstlersozialkasse im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Malerinnen und Maler von 12.253 €; Konzeptkünstlerinnen und Konzept-künstler von 9.389 € und Performancekünstlerinnen und Performancekünstler von 9.207 € erwirtschaftet.

Die Landesregierung wird hierzu um Berichterstattung gebeten.