Sensibilisierung zu geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt im juristischen Studium und Vorbereitungsdienst

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Der von der Landesregierung in Auftrag gegebene Analysebericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Themen geschlechterspezifische sowie häusliche Gewalt bisher noch nicht flächendeckend und verpflichtend in die Curricula der Ausbildungen und Studiengänge der Berufsgruppen, die in ihrer Praxis mit diesen Gewaltformen konfrontiert werden, implementiert sind. Das betrifft insbesondere auch Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Wir bitten die Landesregierung vor dem Hintergrund der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz um Berichterstattung, ob und gegebenenfalls wie diese Bereiche zum Ausbildungsgegenstand gemacht werden.