Schutzgemeinschaften in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es sechs sogenannte Schutzgemeinschaften. Schutzgemeinschaften sind prädestiniert für die Selbstverwaltung der Herkunftsbegriffe und haben die Aufgabe, Namen und Ansehen des Anbaugebietes und seiner Weine zu schützen und zu fördern.

Die Landesregierung wird gebeten über die Voraussetzungen zur Anerkennung von Schutzgemeinschaften, deren Aufgabe und die Zusammenarbeit mit dem Fachministerium zu berichten.