Schülerbeförderung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Schülerbeförderung obliegt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Die Corona-Pandemie stellt jedoch auch die Schülerbeförderung vor schwierige Herausforderungen. Mithilfe einer Bus-Börse unterstützt die Landesregierung seit August 2020 die Schulträger dabei, den Schülerverkehr zu entzerren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchen Einnahmedefiziten der Verkehrsunternehmen ist für das Jahr 2020 nach vorläufiger Schätzung aufgrund der Phasen mit geschlossenen Schulen zu rechnen?
2. Wie hoch waren die Fahrgeldeinnahmen durch die Zeitkarten (Wochen-/Monats-/Jahreskarten) im Schülerverkehr im Jahr 2018 (Angaben bitte jährlich, für jeden Verkehrsverbund und die BB DB)?
3. Welche Zwischenbilanz zieht die Landesregierung aus dem Einsetzen der Bus-Börse?
4. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Schülerbeförderung seit Beginn der Corona-Pandemie?
5. Welche Mehraufwendungen sind für diese Maßnahmen seitdem entstanden?
6. In welcher Höhe wurden Bundes- bzw. Landeshilfen für die zusätzlichen Maßnahmen eingesetzt?