Schädliche Unterbrechung nach TV-L

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Länder. Darin sind auch Regelungen für Arbeitsunterbrechungen festgehalten. § 17 Abs. 3 TV-L definiert eine Unterbrechung von mehr als drei Jahren als schädliche Unterbrechung, woraufhin eine Zuordnung in die Stufe der Entgelttabelle erfolgt, die der bisher erreichten Stufe vorangeht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie oft wurde von dieser Regelung in den letzten fünf Jahren jeweils zum Stichtag 31. Dezember in den Ministerien Gebrauch gemacht und um welche Art der Unterbrechung handelte es sich im Einzelnen?

2. Welcher Anteil der unter Frage 1 genannten schädlichen Unterbrechungen nach TV-L entfällt auf eine Arbeitsunterbrechung aufgrund der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder einer Erkrankung der betreffenden Landesbeschäftigten?

3. Wie häufig waren in der Vergangenheit beschäftigte Lehrkräfte in den letzten fünf Jahren zum Stichtag 31. Dezember von einer Zurückstufung gemäß § 17 TV-L betroffen?

4. Auch im Kontext einer Neueinstellung nach einer längeren Arbeitsunterbrechung kann eine Zurückstufung in der Entgelttabelle erfolgen. Gibt es Pläne der Landesregierung, diese Regelung auszusetzen oder eine Änderung zu erwirken?

5. Gibt es aus Sicht der Landesregierung geschlechtsspezifische Unterschiede bei den schädlichen Unterbrechungen nach TV-L, und auf welche Ursachen werden diese zurückgeführt?