Sachstand der Pflegereform in Rheinland-Pfalz

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juli 2021 hat der Bund eine Pflegereform beschlossen, die eine bessere Bezahlung von Pflegekräften vorsieht. So sollen ab dem 1. September 2022 nur noch Einrichtungen zur Versorgung zugelassen werden – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bzw. mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Die Pflegereform soll eine flächendeckende Entlohnung auf Tarifniveau für Pflegekräfte in der stationären und ambulanten Pflege sichern.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung zum aktuellen Sach- bzw. Umsetzungsstand in Rheinland-Pfalz und den Auswirkungen auf die Beschäftigten in den genannten Bereichen.