Reform des Europäischen Wahlrechts

Am 3. Mai 2022 hat das Europaparlament mit großer Mehrheit den Vorschlag für eine grundlegende Reform des Europäischen Wahlrechts angenommen, basierend auf einer Einigung der vier größten Fraktionen EVP, S&D, Renew und Die Grünen/EFA.
Teil dieses Reformvorschlags ist die Einführung transnationaler Listen, mit denen erstmals europaweit dieselben Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden könnten.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.