Recht auf Reparatur: EU-Ökodesign-Richtlinie

Im Oktober hat die EU-Kommission neue Ökodesign-Regeln beschlossen, welche die Hersteller von Kühlschränke, Fernsehgeräte, Spülmaschinen und Waschmaschinen dazu verpflichtet, die Reparatur ihrer Produkte zu ermöglichen. Unter anderem müssen ab 2021 Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang geliefert und Reparaturanleitungen veröffentlicht werden. Mit diesen neuen Regeln sollen die Verbraucher*innen in Europa besser geschützt werden. Zudem kann die umweltgerechte Gestaltung (Ökode-sign) von Produkten einen wichtigen Beitrag leisten, um eine bessere Energieeffizienz von Produkten zu erreichen. In Deutschland fallen jährlich weiterhin mehr als neun Kilogramm Elektroschrott pro Kopf an – insgesamt mehr als 750.000 Tonnen. Hier landen täglich Haushaltsgeräte auf dem Müll, auch weil sie schlecht zu reparieren sind. Somit tragen die neuen Ökodesign-Regeln auch zu mehr Klima- und Umweltschutz bei. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert, indem sie dadurch zu immer neuen Innovationen angeregt werden.

Wie werden sich die neuen Ökodesign-Regeln in Rheinland-Pfalz auswirken? Was hält die Landesregierung für notwendig in diesem Zusammenhang?

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.