Psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz

Menschen mit psychotherapeutischem Therapiebedarf müssen häufig lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten einen Therapieplatz zu bekommen. In ländlichen Regionen müssen außerdem lange Anfahrtszeiten bis zur nächsten psychotherapeutischen Praxis zurückgelegt werden. Von der Kassenärztlichen Vereinigung und der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz wird deshalb die aktuelle Bedarfsplanung als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz dar (bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen)?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung mit niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die aktuellen Wartezeiten von Patientinnen und Patienten auf psychotherapeutische Therapieplätze in Rheinland-Pfalz?
4. Inwiefern trifft es zu, dass die Krankenkassen aufgrund des hohen Bedarfs an psychotherapeutischen Leistungen in begründeten Fällen die Kosten für Therapien bei nicht niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erstatten?
5. Inwiefern muss aus Sicht der Landesregierung aufgrund dieser Erfahrungen die Bedarfsplanung in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz angepasst werden?