Pflichtbeiträge der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Die Landespflegekammer vertritt die Interessen der Pflegenden, die als größte Berufsgruppe im
Gesundheitswesen eine Schlüsselposition einnehmen. Dem Ministerium für Wissenschaft und
Gesundheit Rheinland-Pfalz obliegt die Rechtsaufsicht über die Kammer. Wie Medienberichten zu
entnehmen war, konnte sich zuletzt im Zuge einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Koblenz kein geschlossenes Bild zur Berechnung der Pflichtbeiträge gemacht werden. Die
Landespflegekammer reagierte sofort, indem sie die angefochtenen fünf Bescheide aus den
Jahren 2016-2019 aufgehoben hat.
Die Landesregierung wird hierzu um Berichterstattung gebeten.