Pauschale Beihilfe – Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie aktuell in Rheinland-Pfalz die günstigere Option. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu. Hamburg gewährt als erstes Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten ab August des Jahres 2018 faktisch die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, da der Senat den Arbeitgeberanteil der GKV übernimmt – wie das für andere Erwerbstätige üblich ist. Mittlerweile gibt es einige Länder, die sich diesem Modell der pauschalen Beihilfe angeschlossen haben. Zuletzt erfüllte das Land Baden-Württemberg die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB mit der Einführung der pauschalen Beihilfe ab dem 1. Januar 2023.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Modell der pauschalen Beihilfe?

2. Welche Vorteile sieht die Landesregierung in einer denkbaren Wahlfreiheit der Krankenversicherung für ihre Beamtinnen und Beamten?

3. Kann die Einführung der pauschalen Beihilfe aus Sicht der Landesregierung die Attraktivität einer Verbeamtung in Rheinland-Pfalz gerade für Quereinsteiger oder Menschen, die nicht mehr am Beginn ihres Berufslebens sind, erhöhen?

4. Welche finanziellen Folgen hätte die Umstellung auf die pauschale Beihilfe für das Land Rheinland-Pfalz?

5. Wie viele beihilfeberechtigte Personen des Landes sind derzeit freiwillig gesetzlich versichert?

6. Welche Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Ländern auch zu den finanziellen Auswirkungen auf die Landeshaushalte liegen der Landesregierung bzgl. der Einführung der pauschalen Beihilfe vor?

7. Wie genau ist das Modell der pauschalen Beihilfe ausgestaltet und wir könnte es mit den Erfahrungen aus anderen Ländern auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden?