Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT

Mit Jahreswechsel 2021/2022 wurde die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Anwaltschaft, Notare und Behörden verbindlich: Schreiben und Schriftstücke, die von o. g. Personen und Stellen an die Gerichte und Staatsanwaltschaften gerichtet werden, müssen seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend in elektronischer Form eingereicht werden. Bereits seit dem 1. Januar 2018 kann der Schriftverkehr mit den rheinland-pfälzischen Gerichten, seit 1. Januar 2020 mit den rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften, elektronisch im Wege des elektronischen Rechtsverkehres geführt werden. Die Justiz erhält derzeit schon rund 130.000 elektronische Dokumente im Monat. Innerhalb von zwei Jahren hat sich diese Zahl mehr als verdreifacht. Anwälte, Notare und Behörden erhalten in vielen Bereichen ihre „Gerichtspost“ bereits heute auf diesem Weg.

Wir bitten die Landesregierung um weitergehenden Bericht.