Nutzung von Eh da-Flächen für den Erhalt der Artenvielfalt

Eh da-Flächen sind Offenlandflächen in Agrarlandschaften und in Siedlungsbereichen, die weder einer landwirtschaftlichen noch einer naturschutzfachlichen Nutzung unterliegen, wie Verkehrsinseln oder wegbegleitende Flächen. Damit sind Flächen gemeint, die in unserer Landwirtschaft „eh da“ sind und somit nutzbar gemacht werden können. Deren Aufwertung im Sinne des Artenschutzes kann ein wesentlicher Baustein für den Erhalt unserer Biodiversität sein. Insbesondere Kommunen können im Bereich ihrer Gemarkung das Eh da-Konzept umsetzen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Rolle spielen aus Sicht der Landesregierung Eh da-Flächen für den Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz?
2. Wie verlaufen Eh da-Projekte in Kommunen, die dies bereits umgesetzt haben?
3. Welche Vorteile haben die Kommunen durch die Umsetzung des Eh da-Konzepts?
4. Welche Unterstützung erhalten Kommunen, wenn sie Eh da-Flächen in ihrer Gemarkung kartieren und nutzbar machen wollen?
5. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für die Kartierung und Pflege von Eh da-Flächen für Kommunen?