Neuer Umgang mit Klärschlamm

Mit Inkrafttreten der neuen Bundesklärschlammverordnung am 3. Oktober 2017 wird das Ausbringen von Klärschlamm auf den landwirtschaftlichen Flächen nach und nach reduziert und vorgegeben, den Phosphor als Düngestoff zurückzugewinnen. Gemäß der neuen Bundesklärschlammverordnung dürfen nach Ablauf von zwölf Jahren Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnern ihren Klärschlamm nicht mehr auf den Boden bringen. Nach 15 Jahren soll dies auch für Kläranlagen für mehr als 50.000 Einwohnern gelten. Das betrifft die 22 größten der 670 rheinlandpfälzischen Kläranlagen. Für alle Kläranlagen gelten zudem schärfere Grenzwerte und weitere Einschränkungen, was zur Folge hat, dass nur noch kleinere Klärschlammmengen mit hoher Qualität ausgebracht werden können. Gleichzeitig sollen möglichst große Klärschlammmengen für die Biogas-und Stromerzeugung genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten, über ihre Bewertung der neuen Maßgaben zu berichten sowie darzulegen, inwieweit sie die Kommunen bei der Neuausrichtung der Kläranlagen unterstützt.

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