Nachhaltigkeit an Hochschulen

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT

Seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes im Jahr 2020 ist das Bekenntnis zu den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung als Aufgabe der Hochschulen in § 2 HochSchG verankert. Es ist demnach Aufgabe der Hochschulen, den nachhaltigen Umgang mit Natur, Umwelt und Menschen zu fördern und auf eine bewusste Ressourcennutzung hinzuwirken.

Die Landesregierung wird gebeten, über die Nachhaltigkeitsbestrebungen und entsprechende Projekte und Einrichtungen an den Hochschulen des Landes zu berichten.