Nachhaltige Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes

Das Bauland-Mobilisierungsgesetz stellt den Kommunen weitere planrechtliche Instrumente zur Verfügung. Damit soll der Flächenzugriff von Gemeinden gestärkt und Bauland für Wohnraum mobilisiert werden. Neben der schnellen Mobilisierung von Bauland sind weitere Aspekte wie Flächeninanspruch-nahme, nachhaltige Bauleitplanung und Innenentwicklungspotenziale zu beachten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung und Beantwortung fol-gender Fragestellungen:
1. Welche konkreten Instrumente, welche durch Verordnungsermächtigung nun zur Verfügung ste-hen, sieht die Landesregierung als zielgerichtet und wirksam für die Sicherung bezahlbaren Wohn-raums und die Mobilisierung von Bauland an?
2. Wie kann das Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB in Gemeinden mit einem angespann-ten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, insbesondere in Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier, umgesetzt werden?
3. Wie können, nach Einschätzung der Landesregierung, die Aspekte der nachhaltigen Bauleitpla-nung, Innenstadtentwicklung und sparsamen Flächennutzung mit der Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes vereinbar ausgestaltet werden?