Nachfragen zur Großen Anfrage „Psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz – Bestandsaufnahme und Versorgung“

Bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz – Bestandsaufnahme und Versorgung“ (Drucksache 17/9682) sind unter V. Verbeamtung (Fragen 38 bis 42) einige zusätzliche Fragen entstanden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Auffälligkeiten bei der Untersuchung zur Beurteilung über die gesundheitliche Prognose des Anwärters/der Anwärterin durch die Amtsärztin/den Amtsarzt werden insbesondere in Hinblick auf psychische Krankheiten externe Spezialistinnen, wie der/die behandelnde Arzt/Ärztin bzw. Psychotherapeutin hinzugezogen?

2. Welche Ergebnisse der individuellen Beurteilung aufgrund Anamnese, Untersuchungsbefund sowie gegebenenfalls mitgebrachter Dokumente und der Einbindung externer Spezialisten führen zu einer negativen gesundheitlichen Prognose aufgrund psychischer Erkrankungen, die eine Verbeamtung verhindern?

3. Wie werden z. B. in dieser Hinsicht vergangene psychische Erkrankungen gewertet, die nicht mehr andauern?

4. Inwiefern werden bei der Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen auch Aspekte der psychischen Gesundheit berücksichtigt?

5. Nach welchen Kriterien wird von den zuständigen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten die spezielle Eignung für den konkreten Beruf (z. B. Polizei, Lehrerin) beurteilt?