Möglichkeiten der Altersprüfung

Am 27. Dezember 2017 wurde eine Fünfzehnjährige in Kandel Opfer eines Tötungsdelikts. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen afghanischen Flüchtling. Der Fall war Anlass für eine öffentliche Diskussion über die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mittels ärztlicher Untersuchung. Die Bundesärztekammer lehnt eine obligatorische ärztliche Untersuchung bei allen unbegleiteten Minderjährigen unter Verweis auf den medizinisch nicht indizierten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie Ungenauigkeiten der Untersuchungen ab.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung hinsichtlich der Praxis in RheinlandPfalz gebeten.

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