Maßnahmen zur Orientierung von Eltern, Kindern und Jugendlichen im Bereich Jugendmedienschutz

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wurde der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz grundlegend modernisiert und auf die heutige digitale Medienwelt von Kindern und Jugendlichen angepasst. Ein zentrales Ziel der Neuregelungen ist die Förderung der Orientierung für junge Menschen, Personensorgeberechtigten sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung. Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 sind die Obersten Landesjugendbehörden für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zuständig, insbesondere die Ausgestaltung und Anbringung von Zusatzinformationen über Inhalts- und Nutzungsrisiken von Filmen und Spielen im Sinne des § 14 Abs. 2a JuSchG sowie die Anerkennung von automatisierten Bewertungssystemen (§ 14a JuSchG).

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten:

– Welche gesetzlichen Vorgaben zur Orientierung für junge Menschen, Personensorgeberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte hat die Landesregierung bereits umgesetzt bzw. ab wann kann mit der Umsetzung der Regelungen gerechnet werden?

– Welche sonstigen Maßnahmen hat die Landesregierung zur Förderung von Transparenz und Orientierung ergriffen?