Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die praktische Kompetenzen und Kenntnisse
vermitteln, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erfordern und so die Hochschullehre
unterstützen. In Rheinland-Pfalz haben Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Laufbahn des Akademischen Rates eine
Regellehrverpflichtung von 16 und Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis eine Regellehrverpflichtung von 23 Lehrveranstaltungsstunden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Lehrkräfte für besondere Aufgaben innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Hochschulen
aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Hochschulen
aufschlüsseln)?
3. Wie viele der im Jahr 2021 beschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind befristet angestellt (bitte aufschlüsseln nach
Hochschule und Fachbereich)?
4. Wie viele der im Jahr 2021 beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis sind befristet angestellt (bitte aufschlüsseln
nach Hochschule und Fachbereich)?
5. Wie erfolgt die Vergütung?
6. Wie verhält sich die Zahl der im Jahr 2021 beschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrerinnen und Lehrer für
Fachpraxis gegenüber der Zahl des gesamten hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (bitte nach
Hochschulen aufschlüsseln)?
7. Wie viele der im Jahr 2021 beschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis erbringen
zusätzlich wissenschaftliche Leistungen (beispielsweise in Form einer Promotion) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule
und Fachbereich)?