Landstromförderung für Binnenschiffe

Am 22. September 2020 hat sich die Landesregierung darauf verständigt, in die Landstromförderung für Schiffe einzusteigen und sich an der Bundesförderung für Landstromanlagen zu beteiligen. Mit diesem Schritt soll die Binnenschifffahrt klimaschonender und ihre Akzeptanz gesteigert werden. Voraussetzung für das Förderprogramm ist zunächst, dass der Bund und die Länder eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen.
1. Wie sollen die Förderquoten zum geplanten Landstromprogramm konkret aussehen?
2. Welche politischen Initiativen (z. B. UMK- oder VMK-Beschlüsse) bzw. Initiativen Dritter sind der geplanten Verwaltungsvereinbarung vorausgegangen?
3. Welche Stromsysteme sollen auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung in Zukunft gefördert werden?
4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Schadstoff- und Lärmbelastung durch Binnenschiffe in den Oberzentren bzw. touristischen Zentren an Rhein und Mosel?
5. Welche weiteren Maßnahmen erachtet die Landesregierung als notwendig, um die Schifffahrt insgesamt umwelt- und klimaschonender zu machen?
6. Inwieweit wird die Binnenschifffahrt zur Nutzung der Landstromanlagen verpflichtet?
7. Wie könnte sich nach Einschätzung der Landesregierung die Nutzung der Landstromanlagen wirtschaftlich auf die Binnenschifffahrt auswirken?