Landesweiter Lärmaktionstag

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Lärmemissionen können das Wohlbefinden jedes Einzelnen erheblich stören, Stress auslösen und die
Gesundheit beeinträchtigen. Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie
2002/49/EG einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen
getan.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz, die zuständige Behörde für die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie, hat seine Lärmkartierung 2022 abgeschlossen und die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans gestartet.
Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung zu diesem Thema.