Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG)

A. Problem

Die rheinland-pfälzische Energiepolitik unterstützt die in Paris vereinbarte Klimaschutzverpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft zur Begrenzung des durch den Menschen verursachten Klimawandels auf höchstens 2 Grad Celsius, möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius, sowie das Erreichen der im Landesklimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaschutzziele einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Jahr 1990.
Bereits im Jahr 2011 hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung das ambitionierte energiepolitische Ziel gesetzt, den Strombedarf des Landes bis zum Jahr 2030 bilanziell vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken. Das Ziel einer vollständig regenerativen Stromversorgung bis 2030 wurde mit dem Beschluss des Landtags vom 26. April 2018 – Drucksache 17/6022 – bestätigt. Dafür ist weiter ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Das Regierungsprogramm 2021-2026 der Landesregierung bekräftigt dieses Ziel. Ein Ausbau von 500 MW installierter Solarenergieleistung soll jährlich erfolgen. Auch nach 2030 wird zur Deckung zusätzlicher Stromverbräuche der Zubau weiterer installierter Leistung Erneuerbarer Energien notwendig bleiben.
Der derzeitige Zubau der Solarenergie reicht nicht aus, um den Beitrag der Photovoltaik zum Ziel der regenerativen Vollversorgung zu erreichen und diese zu halten. Die neu installierte Leistung stieg von 2018 auf 2019 um 134 MW und von 2019 auf 2020 um 201 MW. Trotz
zahlreicher Förder- und Informationsangebote des Landes und des Bundes bleibt somit eine Lücke zur Zielerreichung.

B. Lösung

Eingeführt wird die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern von Gewerbeneubauten und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen.

 

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP