Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz)

A. Problem und Regelungsbedürfnis
Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat unter anderem in Teilen von Rheinland-Pfalz außerordentlich hohe Schäden verursacht. Nach der akuten Krisenbewältigung ist die Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sowie die Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur eine große Herausforderung der kommenden Jahre. Der Bund hat zur Finanzierung entsprechender Hilfen einen nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ errichtet, der mit Mitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet und von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In 2021 überführt der Bund zunächst 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an den Fonds. Weitere Zuführungen erfolgen bei Bedarf. Für den Wiederaufbau
an Schäden seiner Infrastruktur wurden dem Bund vorab 2 Milliarden Euro zugewiesen. Vom verbleibenden Betrag von 14 Milliarden Euro wurden Rheinland-
Pfalz zunächst 54,53 Prozent also mehr als 7,6 Milliarden Euro zugeteilt. Neben der finanziellen Hilfe sind jedoch auch Rechtsänderungen notwendig, um den Wiederaufbau schnell und effizient bewerkstelligen zu können. Die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung der Infrastruktur sind vielfach mit Verwaltungsverfahren verbunden. Aufgrund der Vielzahl zu erwartender Verfahren besteht das Problem
einer Verlangsamung des Wiederaufbauprozesses. Mit den bisherigen Regelungen kann die gewünschte Beschleunigung des Wiederaufbaus nicht erreicht werden. Genehmigungspflichten müssen dort kritisch hinterfragt werden, wo es um temporäre Lösungen in der Phase des Wiederaufbaus geht oder ein Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden und Anlagen an gleicher Stelle erfolgt. Verfahren müssen gestrafft und für Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Vereine verständlich und zügig umsetzbar gemacht werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass zukünftig eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse mit großer Zerstörungskraft erzielt wird. Der Wiederaufbau muss von vorneherein strategisch,
nachhaltig und zukunftsfest angelegt werden. Beim Wiederaufbau besteht zudem ein hoher Bedarf an Helferinnen und Helfern, sodass für diese attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
B. Lösung
Es werden Änderungen in diversen Fachgesetzen beschlossen, um den Wiederaufbau zu erleichtern. Der Schwerpunkt besteht hierbei in der Erleichterung der Verfahren, um eine schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur und eine Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass zukünftig eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse erzielt wird. Ferner werden die Mitarbeit am Wiederaufbau für aktive und ehemalige Landesbeamtinnen und Landesbeamte attraktiver gemacht und die Arbeitsplätze in der Spielbank Bad Neuenahr gesichert.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP