Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Die derzeitige Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat auch erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Gremienarbeit. Die Ansammlung von Personen soll zur Vermeidung von Infektionsgefahren auf ein Minimum reduziert werden. Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen muss allerdings sichergestellt sein. Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse können derzeit aber nur in Präsenzsitzungen getroffen werden.

Den Kommunen wird darum in besonderen Ausnahmesituationen die Möglichkeit eröffnet, Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse auch im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen