Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg

A. Problem und Regelungsbedürfnis
Zum 1. Juli 2014 wurde die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg aus der gleichnamigen Verbandsgemeinde ausgegliedert und aufgelöst sowie ihr Gebiet in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert. Die finale Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in der Form einer Eingliederung ihrer Ortsgemeinden Altenbamberg, Feilbingert, Hallgarten und Hochstätten in die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und ihrer übrigen Ortsgemeinden, der Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen an der Nahe und Traisen, in die Verbandsgemeinde Rüdesheim wurde zeitversetzt zum 1. Januar 2017 herbeigeführt. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass durch die Ausgliederung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg höhere Entgeltsbelastungen im Bereich der Abwasserbeseitigung auf die Entgeltpflichtigen im Gebiet der verbleibenden neun Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg zukommen könnten. Ziel war es, solche höheren Entgeltbelastungen der Entgeltpflichtigen zu vermeiden. Die Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung des Landes zum Ausgleich daraus resultierender Verluste der Abwasserbeseitigungseinrichtung oder Abwasserbeseitigungseinrichtungen wurde zurückgestellt, da sich Verluste damals nicht quantifizieren ließen. Zwischenzeitlich stehen diese Verluste fest, sodass eine Entscheidung über eine finanzielle Unterstützungsleistung des Landes zum Verlustausgleich getroffen werden kann.
B. Lösung
Die Gewährung einer Zuweisung des Landes zum Ausgleich der durch die Ausgliederung der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg aus der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg verursachten Jahresverluste der Stadt Bad Kreuznach im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Gebiet der Ortsgemeinden Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen an der Nahe und Traisen im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2016 wird gesetzlich geregelt.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN