Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz

A. Problem

1. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz orientiert sich die Entschädigung eines Mitglieds des Landtags am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16. Das entsprechende Endgrundgehalt beträgt derzeit 7 753,93 EUR. Die aktuelle Grundentschädigung für Mitglieder des Landtags in Höhe von 6 992,57 EUR liegt deutlich unter diesem Betrag. Parlamentarische Geschäftsführer üben eine wichtige Funktion bei der Organisation der Parlamentsarbeit aus. Sie sind mit umfangreichen organisatorischen Aufgaben sowohl innerhalb der Fraktion als auch im Rahmen der interfraktionellen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit der Parlamentsverwaltung betraut, ohne dass diese zeitintensive Tätigkeit bisher finanzielle Berücksichtigung im Abgeordnetengesetz findet.
2. Zuletzt wurde die Kostenpauschale zum 1. Januar 2014 angepasst. Nicht nur das Preisniveau ist seither deutlich gestiegen, sondern auch der finanzielle Aufwand für die technische Ausstattung der Wahlkreisbüros. Zudem soll die benötigte mobile IT-Ausstattung, welche den Abgeordneten bisher im Rahmen der Gewährung von Sachleistungen gem. § 6 Abs. 5 Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurde, zukünftig von den Abgeordneten selbst beschafft und über die Kostenpauschale finanziert werden.
3. Bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie musste die Arbeitsorganisation in den Fraktionen angepasst werden. Die Mitarbeitenden der Fraktionen arbeiten vermehrt im Homeoffice. Hierfür muss die entsprechende Hard- und Software bereitgestellt werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Darüber hinaus bedürfen die Bestimmungen zur Bildung des Höchstbetrages der allgemeinen Ausgleichsrücklage in § 3 Abs. 4 Satz 2 Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz einer klarstellenden Konkretisierung.

 

B. Lösung

1. Die Grundentschädigung wird schrittweise zum 1. Januar 2022 um 235,87 EUR auf 7 228,44 EUR, zum 1. Januar 2023 um 262,78 EUR auf 7 491,22 EUR und zum 1. Januar 2024 um 262,71 EUR auf 7 753,93 EUR angehoben. Die Entschädigung der Parlamentarischen Geschäftsführer wird auf das Eineinhalbfache der Entschädigung nach § 5 Abs. 1 Abgeordnetengesetz RheinlandPfalz festgesetzt.
2. Die Kostenpauschale wird um 250 EUR auf 1 530 EUR angehoben.
3. Der Grundbetrag für jede Fraktion wird um 2 500 EUR auf 70 025 EUR monatlich angehoben und der Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied wird um 100 EUR auf 2 191 EUR monatlich angehoben. Zudem werden redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen vorgenommen.

 

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER