Kosten und Nutzen des Hochmoselübergangs

Am 21. November 2019 wurde der sogenannte Hochmoselübergang im Zuge der B 50 neu zwischen Longkamp und Platten (Kreis Bernkastel-Wittlich) für den Verkehr freigegeben. Der Bau des Hochmoselübergangs war allerdings jahrzehntelang umstritten, u. a. wegen der seitens vom Bund als Baulastträger prognostizierten überregionalen Bedeutung für den Schwerlastverkehr. Da das
Projekt ehemals nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz – FstrPrivFinG geplant wurde, allerdings kein privater Investor gefunden wurde, sicherte das Land Rheinland-Pfalz Ende der 2000er Jahre zu, Kosten in Höhe von 20 Mio. Euro zu übernehmen.
Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass die Sicherung der Standfestigkeit der Brücke auf den Pfeilern des Westhangs in den Weinbergen (Eifelseite) für rund 10 Mio. (Stand 2015) baulich nachgebessert werden muss. Nun wird laut Pressemeldungen (u. a. Trierischer Volksfreund) die prognostizierte Verkehrsnachfrage seit der Freigabe bei weitem nicht erreicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie lauten die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählung für diesen Abschnitt (bitte aufschlüsseln nach Pkw und Lkw)?
2. Wie lautet die Verkehrsprognose von 2009 für diesen Abschnitt (bitte aufschlüsseln nach Pkw und Lkw)?
3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich dieser Abweichung?
4. In welcher Höhe wurden bisher Finanzmittel für den Bau des Projekts vom Bund verausgabt?
5. In welcher Höhe wurden bisher Finanzmittel für den Bau des Projektes vom Land Rheinland-Pfalz verausgabt?
6. Der Zustand der Fahrbahn auf der Brücke ist nach knapp drei Jahren Nutzung in einigen Abschnitten sehr wellig. Inwiefern hat die Landesregierung Erkenntnisse, dass die Gewährleistungsfrist zur Beseitigung dieses Zustands eingehalten wird?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der abschließenden Kosten für die Hangsicherung der Westseite (Eifelhang) vor?