Kontrolle des fließenden Verkehrs durch die Kommunen

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist für eine Vielzahl an Verkehrsunfällen verantwortlich und hat Auswirkungen auf die Schwere der Unfallfolgen. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage – Drucksache 17/9751 – geht hervor, dass die Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße zwischen 2017 und 2019 deutlich zurückgegangen sind. Zur Entlastung der Polizei und Optimierung der innerörtlichen Kontrollen wurde den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchzuführen (Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, §§ 7 und 8). Einen solchen Antrag hat die Stadt Landau im Jahr 2020 eingereicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand des Antrags der Stadt Landau auf die Übernahme der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden?
2. Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz haben seit der Änderung der Landesverordnung einen Antrag auf innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden gestellt (aufgeschlüsselt nach Kommunen mit mehr und weniger als 25 000 Einwohner:innen, für Letztere als gemeinsame Aufgabenwahrnehmung)?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden mit Blick auf die Unfallprävention?
4. Inwieweit werden allgemein Gefahrenstellen, an denen häufig zu schnell gefahren wird, besonders beobachtet und in die Planungen der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen einbezogen (bitte um Erläuterung der Methodik)?