Kommunales Investitionsprogramm 3.0 II

Der Bund errichtete 2015 ein Sondervermögen, den Kommunalinvestitionsförderungs fonds, in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen. Zum Ausgleich unter schiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund damit die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeinde verbände. Rheinland-Pfalz kann bis zu 253 Mio. Euro aus diesem Sondervermögen abru fen. Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aus dem Jahr 2017 hat der Bund weitere 3,5 Mrd. Euro für Investitionen finanzschwacher Kommunen in die schulische Infrastruktur parallel zur Änderung des Artikels 104 c des Grundgesetzes bereitgestellt. Rheinland-Pfalz erhält davon knapp 257 Mio. Euro.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es Kommunen, die ihre ursprünglichen Förderanträge für KI 3.0, Kapitel 1 wie der zurückgezogen haben oder abgelehnt bekamen?
2. Wenn ja, wie viele und wie hoch war das Volumen der zurückgezogenen oder abge lehnten Förderanträge für KI 3.0, Kapitel 1?
3. Wie geht das Land mit den dadurch nicht beanspruchten Fördermitteln des Bundes und des Landes um?
4. Können nach Einschätzung der Landesregierung alle vorgesehenen Mittel bis zum Auslaufen des KI 3.0 (Kapitel 1 und 2) verausgabt werden?
5. In welcher Höhe wurden För deranträge aus dem KI 3.0, Kapitel 1 gestellt (bitte aufgelistet nach den einzelnen Jahren 2015 bis 2018)?
6. In welcher Höhe wurden Förder zusagen ausgesprochen (bitte aufgelistet nach den einzelnen Jahren 2015 bis 2018)?
7. Sollte es große Unterschiede zwischen Anträgen und Zusagen (Fragen 5, 6,) geben, kann man daraus Rückschlüsse und Konsequenz aus der Verfahrensdauer einer er folgreichen Förderung schließen?