Kommunale Wärmeplanung und Runder Tisch Wärmeversorgung

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
in Kraft getreten. Damit wurden alle Bundesländer dazu verpflichtet, in ihrem Hoheitsgebiet eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen. Diese Wärmeplanungspflicht ist ein weiterer Schritt, um
im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen zu senken und eine sozialgerechte Energieversorgung
der Zukunft zu gewährleisten.

Das für dieses Gesetz zuständige Klimaschutzministerium hat am
20.03.2024 Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft, der Kommunen, des Handwerks, der
Wohnungswirtschaft und des Verbraucherschutzes zu einem Runden Tisch eingeladen, um einen gemeinsamen Weg für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu erörtern.

Wir bitten die Landesregierung um Bericht über die Ergebnisse des Runden Tisches und die nächsten
Schritte für die Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung