Klasse statt Masse – Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche

Das rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerium, auch auf Beschluss des Landtags hin, hatte sich bereits im Jahr 2015 für eine niedrige Grenze der Neuanpflanzungen von Reben eingesetzt. Anfang Juli traten nun Änderungen des Weingesetzes in Kraft, nach denen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 die Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche begrenzt sind.

Die Landesregierung wird gebeten zu berichten, welche Vorteile eine Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche für das Weinland Rheinland-Pfalz hat, ob ggf. eine niedrigere Begrenzung auf 0,1 Prozent notwendig wäre und wie die Landesregierung das selbst gesetzte Ziel der gehobenen Qualitätsweinstrategie umsetzt.

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