Kennzeichnung von Wein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT

Mit der durch die EU-Verordnung 2117/2021 vorgenommenen Änderung des Art. 119 der EU-Verordnung 1308/2013 (GMO) gilt nunmehr auch für Wein und Weinerzeugnisse die obligatorische
Pflicht zur Angabe von Nährwerten und Zutaten auf dem Produkt. Diese Änderung wird am 8. Dezember 2023 in Kraft treten. Einige wichtige Punkte sind weiterhin noch offen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um einen Bericht zum aktuellen Verfahrensstand.