Kennzeichnung von Ostereiern

Etwa 230 Eier werden in Deutschland pro Kopf und pro Jahr konsumiert. Über die Osterwochen hinweg steigt der Konsum von Eiern erfahrungsgemäß. Nach der Einführung der Kennzeichnung von Eiern im Jahr 2004 veränderten sich die Haltungsbedingungen von Legehennen stark, hin zu einer tiergerechteren Haltung. Gefärbte und verarbeitete Eier sind von der Kennzeichnungspflicht allerdings ausgenommen. Somit ist es dem Verbraucher im Regelfall unmöglich, eine bewusste Kaufentscheidung bei Ostereiern zu treffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Legehennen produzierten im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz wie viele Eier in welcher Haltungsform?

2. Ließe sich nach Ansicht der Landesregierung die Tierhaltungskennzeichnung auch auf gefärbte Ostereier ausweiten?

3. Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Landesregierung an gefärbten Eier erfreuen und beim Einkauf gleichzeitig auf eine artgerechte Tierhaltung achten?

4. Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beachten, wenn sie beim Selbstfärben gesundheitlich und für die Umwelt unbedenkliche Farben verwenden wollen?